Modelrelease - Vertrag zwischen Modelagentur und Model
Im Vertrag zwischen der Modelagentur und dem Model sind die bestimmten Regelungen festgehalten. Vertragsinhalte sind unter anderem: Geschäftszeiten, Honorar, Arbeitszeiten, Nebentätigkeit,
Verhalten (bei Krankheit, usw.), Rechtseinräumung, Verschwiegenheitspflicht, Kündigungsfristen, uvm. Der Vertrag ist für das Model und die Modelagentur erstellt um die Rechte und Verpflichtungen
schriftlich festzulegen. Ohne unterzeichneten Vertrag wird das Model nicht beim Kunden angeboten, da die Agentur nur im Namen und Auftrag des Models eine Rechnung stellen darf. Auch werden
keine Buyoutvereinbarungen getroffen, wenn dies nicht schriftlich vom Model oder dessen Erziehungsberechtigten bestätigt wurde. Für das Model sind die schriftlichen Vereinbarungen genauso
wichtig, da es durch den Modelvertrag vor Daten- und/oder Bildrechtmissbrauch und Verkauf von Bilddaten geschützt wird.
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